PythonQ 240-8XX Instrukcja Użytkownika Strona 746

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Anhang H: GNU LESSER GENERAL PUBLIC LICENSE 725
von der Bibliothek a/jointfilesconvert/293675/bgeleitetes Datenwerk sein, selbst wenn der Quelltext dies nicht ist.
Ob dies jeweils zutrifft, ist besonders dann von Bedeutung, wenn das Datenwerk ohne
die Bibliothek gelinkt werden kann oder wenn das Datenwerk selbst eine Bibliothek ist.
Die genaue Grenze, von der an dies zutrifft, ist rechtlich nicht genau definiert.
Wenn solch eine Objektdatei nur numerische Parameter, Daten- struktur-Layouts
und Zugriffsfunktionen sowie kleine Makros und kleine Inlinefunktionen (zehn Zeilen
lang oder urzer) benutzt, dann unterliegt die Benutzung der Objektdatei keinen
Beschr¨ankungen, ohne R¨ucksicht darauf, ob es rechtlich gesehen ein a/jointfilesconvert/293675/bgeleitetes
Datenwerk ist. (Ausf¨uhrbare Programme, welche diesen Objektcode plus Teile der
Bibliothek enthalten, fallen jedoch weiterhin unter die Bestimmungen von Paragraph
6).
Ansonsten onnen Sie, wenn das Datenwerk ein von der Bibliothek a/jointfilesconvert/293675/bgeleitetes ist,
den Objektcode f¨ur das Datenwerk unter den Bedingungen von Paragraph 6 weit-
ergeben. Alle ausf¨uhrbaren Programme, welche dieses Datenwerk enthalten, fallen
ebenfalls unter Paragraph 6, gleichg¨ultig, ob sie direkt mit der Bibliothek selbst gelinkt
sind oder nicht.
6. Als Ausnahme von den Bestimmungen der vorstehenden f¨unf Paragraphen d¨urfen Sie
auch ein "Datenwerk, das die Bibliothek nutzt", mit der Bibliothek kombinieren oder
linken, um ein Datenwerk zu erzeugen, das Teile der Bibliothek enth¨alt, und dieses unter
Bedingungen Ihrer eigenen Wahl weitergeben, sofern diese Bedingungen Bearbeitungen
f¨ur den eigenen Gebrauch des Empf¨angers und ein R¨uckbilden ("reverse engineering")
zum Beheben von angeln solcher Bearbeitungen gestatten.
Sie m¨ussen bei jeder Kopie des Datenwerks deutlich erkennbar angeben, dass die Bib-
liothek darin genutzt wird und dass die Bibliothek und Ihre Benutzung durch die Lizenz
a/jointfilesconvert/293675/bgedeckt sind. Sie m¨ussen eine Kopie dieser Lizenz mitgeben. Wenn das Datenwerk
bei seiner Ausf¨uhrung Copyright-Vermerke anzeigt, m¨ussen Sie den Copyright-Vermerk
f¨ur die Bibliothek mit anzeigen lassen und dem Benutzer einen Hinweis geben, der ihn
zu einer Kopie dieser Lizenz f¨uhrt. Ferner m¨ussen Sie eines der nachfolgend genannten
f¨unf Dinge tun:
a. Liefern Sie das Datenwerk zusammen mit dem vollst¨andigen zugeh¨origen maschi-
nenlesbaren Quelltext der Bibliothek aus, und zwar einschließlich jeglicher in dem
Datenwerk angewandter
¨
Anderungen (wobei dessen Weitergabe gem¨ den Be-
dingungen der Paragraphen 1 und 2 erfolgen muß); und wenn das Datenwerk ein
ausf¨uhrbares, mit der Bibliothek gelinktes Programm ist, dann liefern Sie es zusam-
men mit dem vollst¨andigen maschinenlesbaren "Datenwerk, das die Bibliothek
nutzt, in Form von Objektcode und/oder Quelltext, so dass der Benutzer die Bib-
liothek ver¨andern und dann erneut linken kann, um ein ver¨andertes ausf¨uhrbares
Programm zu erzeugen, das die ver¨anderte Bibliothek enth¨alt. (Es versteht sich,
dass der Benutzer, der die Inhalte von Definitionsdateien in der ver¨anderten Bib-
liothek ver¨andert, nicht notwendigerweise in der Lage sein wird, die Anwendung
neu zu compilieren, um die ver¨anderten Definitionen zu benutzen.)
b. Benutzen Sie einen geeigneten ,,shared-library-Mechanismus“ zum Linken mit der
Bibliothek. Geeignet ist ein solcher Mechanismus, der erstens ahrend der Laufzeit
eine im Computersystem des Benutzers bereits vorhandene Kopie der Bibliothek
benutzt, anstatt Bibliotheksfunktionen in das ausf¨uhrbare Programm zu kopieren,
und der zweitens auch mit einer ver¨anderten Version der Bibliothek, wenn der
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