Anhang G: GNU GENERAL PUBLIC LICENSE 711
Anhang G GNU GENERAL PUBLIC LICENSE
Version 2, Juni 1991
Copyright
c
° 1989, 1991 Free Software Foundation, Inc.
59 Temple Place - Suite 330, Boston, MA 02111-1307, USA
Jeder hat das Recht, diese Lizenzurkunde zu vervielf¨altigen und
unver¨anderte Kopien zu verbreiten;
¨
Anderungen sind jedoch nicht gestattet.
Vorwort
Die meisten Softwarelizenzen sind daraufhin entworfen worden, Ihnen die Freiheit zu
nehmen, die Software weiterzugeben und zu ver¨andern. Im Gegensatz dazu soll Ihnen die
GNU General Public License, die allgemeine ¨offentliche GNU-Lizenz, ebendiese Freiheit
garantieren. Sie soll sicherstellen, dass die Software f¨ur alle Benutzer frei ist. Diese Lizenz
gilt f¨ur den Großteil der von der Free Software Foundation herausgegebenen Software und
f¨ur alle anderen Programme, deren Autoren ihr Werk dieser Lizenz unterstellt haben. Auch
Sie k¨onnen diese M¨oglichkeit der Lizenzierung f¨ur Ihre Programme anwenden. (Ein anderer
Teil der Software der Free Software Foundation unterliegt stattdessen der GNU Library
General Public License, der allgemeinen ¨offentlichen GNU-Lizenz f¨ur Bibliotheken.)
Die Bezeichnung "freie" Software bezieht sich auf Freiheit, nicht auf den Preis. Unsere
Lizenzen sollen Ihnen die Freiheit garantieren, Kopien freier Software zu verbreiten (und
etwas f¨ur diesen Service zu berechnen, wenn Sie m¨ochten), die M¨oglichkeit, die Software im
Quelltext zu erhalten oder den Quelltext auf Wunsch zu bekommen. Die Lizenzen sollen
garantieren, dass Sie die Software ¨andern oder Teile davon in neuen freien Programmen
verwenden d¨urfen - und dass Sie wissen, dass Sie dies alles tun d¨urfen.
Um Ihre Rechte zu sch¨utzen, m¨ussen wir Einschr¨ankungen machen, die es jedem verbieten,
Ihnen diese Rechte zu verweigern o der Sie aufzufordern, auf diese Rechte zu verzichten. Aus
diesen Einschr¨ankungen folgen bestimmte Verantwortlichkeiten f¨ur Sie, wenn Sie Kopien der
Software verbreiten oder sie ver¨andern.
Beispielsweise m¨ussen Sie den Empf¨angern alle Rechte gew¨ahren, die Sie selbst haben,
wenn Sie - kostenlos oder gegen Bezahlung - Kopien eines solchen Programms verbreiten.
Sie m¨ussen sicherstellen, dass auch sie den Quelltext erhalten bzw. erhalten k¨onnen. Und
Sie m¨ussen ihnen diese Bedingungen zeigen, damit sie Ihre Rechte kennen.
Wir sch¨utzen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) Wir stellen die Software unter ein Urhe-
berrecht (Copyright), und (2) wir bieten Ihnen diese Lizenz an, die Ihnen das Recht gibt,
die Software zu vervielf¨altigen, zu verbreiten und/oder zu ver¨andern.
Um die Autoren und uns zu sch¨utzen, wollen wir dar¨uberhinaus sicherstellen, dass jeder
erf¨ahrt, dass f¨ur diese freie Software keinerlei Garantie besteht. Wenn die Software von
jemand anderem modifiziert und weitergegeben wird, m¨ochten wir, dass die Empf¨anger
wissen, dass sie nicht das Original erhalten haben, damit von anderen verursachte Probleme
nicht den Ruf des urspr¨unglichen Autors sch¨adigen.
Schließlich und endlich ist jedes freie Programm permanent durch Software-Patente bedroht.
Wir m¨ochten die Gefahr ausschließen, dass Distributoren eines freien Programms individuell
Patente lizensieren - mit dem Ergebnis, dass das Programm propriet¨ar w¨urde. Um dies zu
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